AGB´s

1. Allgemeines
• a. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe des Inhabers Falko Appel, im Folgenden Appel Folientechnik genannt, erbracht werden.
• b. Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
• c. für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Appel Folientechnik die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn die Firma Appel Folientechnik mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

2. Preise und Preisberechnung
• a. Die Preise der Firma Appel Folientechnik verstehen sich zuzüglich Montage-, Verpackungs- und Versandkosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
• b. Bis zu einer Entfernung von 10 km vom Firmensitz der Firma Appel Folientechnik sind An- und Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An- und Abfahrtswegen wird eine den Energiepreisen angepasste Kilometerpauschale berechnet.
• c. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich die Firma Appel Folientechnik vor, die in diesen Verträgen zugrundegelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
• d. Alle Preisangaben sind Stückpreise, sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
• e. Gestaltungsvorschläge, Designs und andere Entwürfe sind kostenpflichtig sofern nicht anders vereinbart.

3. Angebote
• a. Angebote der Firma Appel Folientechnik sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma Appel Folientechnik zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden.

4. Schriftform
• Die Firma Appel Folientechnik nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Firma Appel Folientechnik händigt dem Kunden auf Wunsch vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Firma Appel Folientechnik dann nicht zu vertreten.

5. Versand und Verpackung
• a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen und von der Firma Appel Folientechnik veranlassten Rücksendungen
• b. Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr - auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier Belieferung - auf den Kunden über.
Teillieferungen sind zulässig.
• c. Die Firma Appel Folientechnik ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
• d. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma Appel Folientechnik und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Lieferung und Termine
• a. Von der Firma Appel Folientechnik angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von den Kunden genannten Fixtermine sind für die Firma Appel Folientechnik nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.
• b. Leistungsstörungen die auf den Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen der Firma Appel Folientechnik beruhen, hat die Firma Appel Folientechnik dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die Firma Appel Folientechnik

7. Verarbeitung und Lagerung
• a. Die Firma Appel Folientechnik liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma Appel Folientechnik übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma Appel Folientechnik die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
• b. Für den Fall dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Firma Appel Folientechnik berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
• c. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

8. Zahlung
• a. Alle Zahlungen sind innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen.
• b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Appel Folientechnik zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit 5% über dem Basiszins nach § 1 DÜG, mindestens aber 10 % zu verzinsen. Die Firma Appel Folientechnik behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
• c. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
• d. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
• e. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Firma Appel Folientechnik zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.

9. Eigentumsvorbehalt
• a. Der Firma Appel Folientechnik bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
• b. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Firma Appel Folientechnik zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Appel Folientechnik vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so hat die Firma Appel Folientechnik Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück zu übertragen.
• c. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der Firma Appel Folientechnik unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der Firma Appel Folientechnik unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die Firma Appel Folientechnik solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
• d. Das von der Firma Appel Folientechnik gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma Appel Folientechnik und ist urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an die Firma Appel Folientechnik zurück zu geben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt Appel Folientechnik keinerlei Haftung.

10. Mängelrügen
• a. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen die §§ 377 f. HGB.
• b. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma Appel Folientechnik. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
• c. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist die Firma Appel Folientechnik nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
• d. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma Appel Folientechnik durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Firma Appel Folientechnik zum Erlöschen.
• e. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.
• f. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden.
• g. Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge..
• h. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbgebung Ihres Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Original-Lackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, bedenken Sie aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Wir gewähren auf die Folie 2 Jahre Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch unsere Firma und Ihrer Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Wir behalten uns vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit die gelieferten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder in unserem Hause nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle: 1. Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt. 2. Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 3. Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung. 4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. 5. Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen.

11. Haftung
• a. Die Firma Appel Folientechnik haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht.
• b. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen.
• c. Die Firma Appel Folientechnik übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Waren oder Entwürfe entstehen. Insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Markenrechtsverletzungen, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren oder Entwürfe in Verbindung stehen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Halle/ Saale.

13. Sonstige Bestimmungen
• a. Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Verträge der Firma Appel Folientechnik unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
• b. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.